Mitglied werden
Die Israelitische Gemeinde Basel (IGB) ist ein Ort der Begegnung für alle Jüdinnen und Juden. Wir pflegen jüdisches Leben in seiner ganzen Vielfalt - von religiös bis kulturell. Ein jüdisches Haus für alle!
Die Israelitische Gemeinde Basel ist die einzige öffentlich-rechtlich anerkannte jüdische Gemeinde in der Region Basel. Als Einheitsgemeinde sind wir offen für alle, denen die Pflege einer jüdischen Identität wichtig ist.
Auf unserem Gelände an der Leimenstrasse findet sich alles, was es dazu braucht: Krippe, Kindergarten, Primarschule, Mikwe, ein koscheres Restaurant, zwei Synagogen und das Gemeindezentrum mit grossem Saal. Unsere Sozialen Dienste sowie unser Rabbinat beraten und unterstützen Sie in allen Lebenslagen. Für die diversen Aspekte jüdischen Lebens bieten unsere Vereine und Institutionen ein zu Hause.
Auch der Israelitische Friedhof an der Theodor Herzl-Strasse 90 in Basel wird von uns verwaltet und gepflegt. Die Gemeinde lebt vom Engagement ihrer Mitglieder, die ehrenamtlich im Vorstand oder in diversen Kommissionen tätig sind.
Unser Angebot in Kürze:
- Kultur- und Bildungsveranstaltungen sowie gesellige Anlässe für alle Altersgruppen
- Betreuung, Freizeit und Bildung für Kinder und Jugendliche von 6 Monaten bis 18 Jahren
- Gottesdienste: ob tägliches Gebet oder an hohen Festtagen – die Synagoge steht allen Mitgliedern für ihre Bedürfnisse offen
- Mitbestimmung und Mitgestaltung an der Gemeindeversammlung, im Vorstand und in den diversen Kommissionen
Mit der IGB assoziierte Vereine, beispielsweise der Jüdische Turnverein, der Israelitische Frauenverein oder der Synagogenchor, bereichern das jüdische Leben in Basel und Umgebung und laden zum ungezwungenen Zusammensein ein.
Jüdisches Leben stärken
Nicht zuletzt ist die Mitgliedschaft in der IGB auch eine Solidaritätsbekundung.
Nach innen, als Beitrag zur Erhaltung des breiten Angebots an Dienstleistungen und Aktivitäten für jüdische Menschen in der Region Basel sowie zur Pflege der jüdischen Gemeinschaft, Kultur und Identität jetzt und in Zukunft.
Nach aussen, da wir die Interessen und Bedürfnisse der jüdischen Bevölkerung sowohl auf kantonaler als auch auf Bundesebene (durch die Mitgliedschaft im Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund) vertreten.
Wir freuen uns auf Sie!
Mitgliederbeitrag
Die Gemeinde finanziert sich hauptsächlich durch Steuerbeiträge ihrer Mitglieder.
Diese betragen derzeit 12% der einfachen kantonalen Einkommenssteuer, im Minimum CHF 100.- und im Maximum CHF 21‘700.-. Bei alleinstehenden Personen sowie bei Personen, welche verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben und beide der Gemeinde angehören, wird der volle Satz, d.h. 12% angewendet. Bei Ehe- und eingetragenen Paargemeinschaften, in welchen nur ein Partner bzw. eine Partnerin der Gemeinde angehört, wird jeweils der halbe Satz angewendet, d.h. 6%. Für Kinder werden keine Gemeindesteuern erhoben.
Für Mitglieder, die im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind, erfolgen die Veranlagung und der Bezug der Gemeindesteuern durch den Kanton zusammen mit der kantonalen Steuer.
Für Mitglieder ausserhalb des Kantons Basel-Stadt, erfolgt die Veranlagung durch die Gemeinde. Dazu wird eine Vollmacht benötigt.
Kontakt für Steuerfragen: Bettina Marti
FAQ Gemeindesteuern
Wie stelle ich ein Erlassgesuch?
Kantonale Mitglieder (wohnhaft im Kanton Basel-Stadt)
Ein Steuererlass kann ausschliesslich von der kantonalen Steuerverwaltung gewährt werden. Die IGB kann jedoch auf Anfrage in einer sozialen oder seelischen Not-/Härtesituation Beiträge an die Steuer sprechen. Diese Beiträge sind steuerpflichtig.
Voraussetzung:
- Die gesuchstellende Person ist Mitglied der IGB.
- Die gesuchstellende Person befindet sich in einer finanziellen oder seelischen Notlage.
- Vorliegen eines abgelehnten Erlassgesuchs durch die kantonale Steuerverwaltung.
Das Gesuch muss schriftlich bei den Sozialen Diensten der IGB eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich dafür an die zuständige Sozialarbeiterin.
Ausserkantonale Mitglieder
Bitte wenden Sie sich direkt an die Sozialen Dienste
Was ist bei Doppelmitgliedschaften zu beachten?
Gehört ein in Basel oder Umgebung wohnhaftes Mitglied gleichzeitig einer anderen jüdischen Gemeinde an, so hat es auf Antrag Anspruch auf Ermässigung der Gemeindesteuer um 25%. Da die kantonale Steuerbehörde Basel-Stadt nur eine Religionszugehörigkeit pro Person verwalten kann, müssen sich die Mitglieder für die Rückerstattung an die Steuerabteilung der IGB wenden. Voraussetzung für die Ermässigung ist:
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einer anderen jüdischen Gemeinde.
- Nachweis, dass die Höhe der Steuer oder des Mitgliederbeitrags in der anderen jüdischen Gemeinde mindestens der Ermässigung der IGB-Gemeindesteuer entspricht.
Der Rückerstattungsanspruch ist innert einem Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Ermässigungsanspruch entsteht, geltend zu machen, ansonsten verfällt er.
Gehört ein nicht in Basel oder Umgebung wohnhaftes Mitglied gleichzeitig einer anderen jüdischen Gemeinde an, so hat es auf Antrag Anspruch auf Ermässigung der Gemeindesteuer um 50%.
Sind Akonto-Zahlungen möglich?
Kantonale Mitglieder können Akonto-Zahlungen direkt an die Steuerverwaltung Basel-Stadt leisten.
Ausserkantonale Mitglieder können Akonto-Zahlungen an die IGB leisten. Bitte setzten Sie sich vorab mit Bettina Marti, Zuständige Steuern, in Verbindung.